Eine Sicherungshaft vor Abschiebung ohne Richterbeschluss verletzt das Grundrecht auf Freiheit der Person, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Das Münchner Amtsgericht sollte sich ab Freitag mit einem Vergewaltigungsvorwurf gegen einen katholischen Geistlichen befassen. Nun ist der Verhandlungsstart abermals geplatzt.
Sie wollen mehr lesen? Wählen Sie ein Jahr aus.