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Bundesverfassungsgericht: Frühe Abschiebehaft verletzt Grundrechte

Eine aus Bayern abgeschobene Slowakin hat mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Erfolg gehabt (AZ: 2 BvR 329/22). Die Frau hatte beklagt, dass sie bereits vor Erlass einer richterlichen Haftanordnung von Polizeibeamten festgenommen und in Abschiebehaft genommen wurde, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In dem Beschluss vom 4. August dieses Jahres stellen die Karlsruher Richter fest, dass mit der vorschnellen Inhaftierung das Grundrecht der Frau auf Freiheit der Person verletzt worden ist.

Konkret führte die zweite Kammer des Zweiten Senats aus, dass sowohl das Amtsgericht Ingolstadt als auch das dortige Landgericht die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt haben. Denn die beiden bayerischen Gerichte hätten über die Beschwerde der Slowakin, wonach ihre Inhaftierung durch die Polizei am 25. August 2020 bis zum Vorliegen des Haftbefehls am selben Tag unzulässig gewesen sei, keine Sachentscheidung getroffen. Die Beschlüsse wurden deshalb aufgehoben und die Sache ans Amtsgericht zurückverwiesen.

Die Frau wurde am 3. September 2020 tatsächlich in die Slowakei abgeschoben. Mit Unterbrechungen lebte sie seit 1997 im Bundesgebiet. Sie war in dieser Zeit mehrmals straffällig geworden, daher wurden ihr die Freizügigkeitsrechte der Europäischen Union 2018 per Beschluss entzogen. Ende 2019 wurde sie erstmals in die Slowakei abgeschoben, ehe sie im Januar 2020 erneut ins Bundesgebiet einreiste. (3366/28.10.2025)