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Amtsgericht Miesbach setzt Verfahren gegen Tegernseer Pfarrer aus

Das Amtsgericht Miesbach hat das Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer der Gemeinde Tegernsee wegen des Vorwurfs des Besitzes von jugendpornografischen Bildern ausgesetzt. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Verhandlung am Dienstag, dass Nachermittlungen nötig seien, um den Fall endgültig abzuschließen. Wann der nächste Gerichtstermin angesetzt wird, ist offen.

In der mündlichen Hauptverhandlung wurde festgestellt, dass sich vier oder fünf Bilder im Besitz des Pfarrers befanden, die vom beauftragten Sachverständigen als „jugendpornografischer Verdachtsfall“ eingestuft wurden, weil nicht zweifelsfrei erkennbar sei, ob die abgebildeten Personen unter oder über 18 Jahren seien. Die Bilder wurden laut Anwalt des Pfarrers bereits 2021 im Rahmen einer Hausdurchsuchung wegen des – später fallengelassenen – Vorwurfs der Untreue auf den beschlagnahmten Computern und Festplatten des Theologen gefunden.

Anwalt und Staatsanwältin bestätigten, dass das daraus folgende Verfahren 2023 eingestellt wurde. Kurz darauf seien bei einer weiteren Hausdurchsuchung im April 2024 wieder Bilder sichergestellt und von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht worden. Laut Anwalt handelt es sich dabei um die gleichen Bilder wie 2023. Dieser Umstand müsse jedoch laut Vorsitzendem Richter zweifelsfrei bestätigt werden. Dazu würden nun die Unterlagen zu dem fraglichen Verfahren von 2023 angefordert. Zudem zeigte sich der Richter nicht überzeugt, dass die abgebildeten Personen über 18 Jahre seien – diesbezüglich soll nun ein Gutachten beim Landeskriminalamt angefordert werden.

Bereits am 2. September hatte die bayerische Landeskirche mitgeteilt, dass der Tegernseer Pfarrer aufgrund von „staatlichen Maßnahmen, die derzeit gerichtlich überprüft werden“, vorläufig vom Dienst suspendiert ist. Die Suspendierung einer kirchlichen Amtsperson erfolgt automatisch, sobald die Staatsanwaltschaft der Landeskirche eine „Mitteilung in Strafsachen“ übermittelt. Diese kam von der Staatsanwaltschaft München II, die gegen den Theologen wegen des Verdachts des Besitzes jugendpornografischer Inhalte ermittelt und einen Strafbefehl beim Amtsgericht Miesbach beantragt hatte. Gegen diesen hatte der Pfarrer Einspruch eingelegt, weshalb die mündliche Hauptverhandlung überhaupt nötig wurde.

Die vorläufige Suspendierung des Pfarrers bleibe bis zum Abschluss des Verfahrens bestehen, teilte ein Kirchensprecher mit. (3275/21.10.2025)