Trotz ausführlicher Beweisaufnahme sah sich ein Münchner Gericht außerstande, den Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Priester zu klären. So kam der Angeklagte frei. Damit ist die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.
Nach dem Freispruch für einen der Vergewaltigung angeklagten katholischen Pfarrer hat die zuständige Staatsanwaltschaft in München Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Trotz ausführlicher Beweisaufnahme mit rund 20 Zeugen hatte das Gericht den 69 Jahre alten Geistlichen aus der Erzdiözese München und Freising vergangene Woche freigesprochen. Es bestanden demnach erhebliche Zweifel mit Blick auf den in der Anklageschrift dargelegten Sachverhalt. “Irgendetwas muss vorgefallen sein”, sagte der Richter. Was genau das gewesen sei, “das lässt sich nicht wirklich feststellen”. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen wegen aus ihrer Sicht erwiesenen Tatvorwurfs drei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung gefordert.
Der aus Bosnien-Herzegowina stammenden Priester war beschuldigt worden, eine 18-Jährige in der Wohnküche seines Pfarrhauses in einem oberbayerischen Dorf vergewaltigt zu haben. Der gesundheitlich angeschlagene Mann, der mittlerweile im Ruhestand ist, hatte den Prozess schweigend vom Rollstuhl aus verfolgt. Erst, als ihm der Richter das letzte Wort gab, beteuerte er seine Unschuld. Er habe noch nie so viele Lügen hören müssen. Wörtlich sagte der Geistliche: “Man vernichtet mich. Man macht die Kirche kaputt, nicht nur in Deutschland, sondern überall.”