Seit seiner Wahl in den bayerischen Landtag im Oktober 2023 begleitet den AfD-Politiker Daniel Halemba juristischer Ärger: Wenige Tage vor der konstituierenden Landtagssitzung am 30. Oktober 2023 wurde gegen den damals 22-Jährigen Haftbefehl erlassen, an diesem Tag wurde er dann auch festgenommen. Monatelang ermittelte die Justiz. Sein Landtagsmandat konnte Halemba dennoch antreten – er musste nicht in Untersuchungshaft, sondern sich regelmäßig bei den Behörden melden. Ab dem 7. Januar 2026 muss sich Halemba nun vor dem Würzburger Amtsgericht wegen Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung verantworten. Andere Vorwürfe wurden fallen gelassen.
Dem angesetzten Gerichtsprozess ist schon ein monatelanges juristisches Hin und Her vorausgegangen: Im Mai 2024 hatte die Staatsanwaltschaft gegen Halemba Anklage erhoben, monatelang hatte das Würzburger Amtsgericht die Zulassung der Anklage geprüft, ehe die Akten dann Ende Oktober an die Jugendkammer des Würzburger Landgerichts übermittelt wurden. Dieses sollte eine Übernahme des Strafverfahrens wegen des besonderen Umfangs prüfen. Im März 2025 wurde dies abgelehnt, der Fall ging zurück ans Amtsgericht.
In einer Mitteilung des Amtsgerichts vom August 2025 stand dann schließlich fest, dass nicht alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung zugelassen wurden. Der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird vor Gericht nicht weiter verfolgt. Halemba soll in seinem Zimmer im Haus einer Studentenverbindung einen SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Weil das Schriftstück in seinem Privatzimmer hing und „nicht öffentlich verwendet wurde“, ließ das Gericht diesen Anklagepunkt nicht zu.
Die Nötigungs-Vorwürfe gegen Halemba beziehen sich auf eine Begebenheit aus dem Jahr 2023. Damals soll er auf einen Rechtsanwalt Druck ausgeübt haben. Der Anwalt sollte sich in einem Parteiordnungsverfahren der AfD gegenüber einer dritten Person im Sinne Halembas verhalten. Dabei soll die Kanzleitür beschädigt worden sein. Geldwäsche wird dem AfD-Mann vorgeworfen, weil er eine vierstellige Summe, die aus einer Betrugstat stammen soll, von seinem Konto ins Baltikum überwiesen hat – angeblich als Freundschaftsdienst.
Für die Hauptverhandlung, die am 7. Januar beginnt, sind insgesamt acht Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt. Zuständig für das Verfahren ist ein Jugendrichter, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt – er war teilweise erst 20 Jahre alt und damit Heranwachsender. Vertreten wird der AfD-Landtagsabgeordnete vor Gericht von Rechtsanwalt Dubravko Mandic, der dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet wird und unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig verurteilt wurde.
Halemba bezeichnete die Ermittlungen gegen sich und das Gerichtsverfahren bereits mehrfach als „politisch motiviert“. Sämtliche Befangenheitsanträge gegen die Richter wurden allerdings abgelehnt. Dennoch gehen er und sein Anwalt von einem Freispruch aus, wie Halemba in der Vergangenheit mehrfach erklärt hat. Dass er die Vorwürfe für haltlos hält, zeigte er schon kurz nach Bekanntwerden der Ermittlungen: Trotz anfänglicher, massiver Kritik auch aus der eigenen Partei wollte er sein Landtagsmandat weiter behalten und übt es bis heute aus.
Die bayerische AfD-Landtagsfraktion stand von Anfang an hinter Halemba und versuchte gar, aus seinem Fall Kapital zu schlagen: Einige Wochen nach der konstituierenden Sitzung wurden Pläne der Fraktion öffentlich, dass Halemba an diesem Tag trotz Haftbefehl in den Landtag kommen sollte, um sich öffentlichkeitswirksam festnehmen zu lassen, wie interne Mails der AfD belegten. Im Januar 2024 dann teilte die Fraktion mit, dass sie für Fragen, die Halemba „persönlich betreffen“, nicht zuständig sei. Als Mandatsträger bleibt er für die Fraktion wichtig: Bei einem Ausschluss Halembas wäre die AfD ihre Rolle als größte Oppositionsfraktion im bayerischen Landtag los – und zugleich auch die damit verbundenen besonderen Rechte. Die AfD-Fraktion ist mit 32 Sitzen aktuell genauso groß wie die der Grünen, sie hatte aber ein besseres prozentuales Wahlergebnis.
Anders sah es zunächst in der Partei mit dem Rückhalt für Halemba aus: Anfang 2024 forderte ihn eine klare Mehrheit bei einem Landesparteitag auf, sein Landtagsmandat niederzulegen. Gründe dafür waren neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch Vorwürfe, er habe bei seiner Aufstellung zum AfD-Landtagskandidaten getrickst. Im Dezember 2023 hatte Halemba deshalb sämtliche Parteiämter niedergelegt – unter anderem also den AfD-Kreisvorsitz in Würzburg. Der Bundesvorstand der AfD forderte einen Parteiausschluss, doch vor dem Landesschiedsgericht blieb davon im September 2024 schließlich nur eine 18-monatige Ämtersperre übrig.
Politisch gilt Halemba selbst in der an sich schon weit rechtsaußen stehenden AfD-Landtagsfraktion als ein Vertreter des ultrarechten Flügels. Halemba ist nicht nur Mitglied der Burschenschaft Teutonia Prag, die als Sammelbecken für Rechtsextremisten gilt, sondern ist auch Sympathisant der rechtsextremen Identitären Bewegung, die auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. (3859/09.12.2025)