Artikel teilen:

Gericht stellt Verfahren zu Koran-Verbrennung in Hamburg ein

Ein brisantes Verfahren endet ohne Urteil: Ein Hamburger Gericht hat einen Prozess zu einer mutmaßlichen Koran-Verbrennung eingestellt. Die Angeklagten müssen Geldauflagen zahlen

Ein Prozess wegen der mutmaßlichen Verbrennung von Koranseiten vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) ist am Montag ohne Urteil beendet worden. Das Amtsgericht Hamburg St. Georg stellte das Verfahren gegen alle vier Angeklagten gegen Zahlung von Geldauflagen ein. Das teilte die Gerichtspressestelle auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Den Angeklagten im Alter zwischen 30 und 75 Jahren sollen im August 2022 vor dem IZH im Rahmen einer Demo mehrere Seiten aus einem Koran herausgerissen, angezündet und anschließend mit Füßen getreten haben. Eine Mitangeklagte soll währenddessen eine islamkritische Rede gehalten haben. Die Aktion führte laut Ermittlungsbehörden zu verbalen Auseinandersetzungen mit Gläubigen, die sich zu einem Gottesdienst in der Moschee aufhielten. Der Tatvorwurf lautete gemeinschaftliche Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen.

Bereits am Sonntag waren zwei Angeklagte vorläufig aus dem Verfahren entlassen worden. Ihnen wurden Geldauflagen von 1.800 beziehungsweise 1.000 Euro auferlegt, die sie an einen staatlichen Fonds zur Unterstützung von Opfern von Straftaten zahlen müssen. Die beiden ursprünglich verbliebenen Angeklagten einigten sich am Montag während der Hauptverhandlung ebenfalls auf Einstellungen gegen jeweils 300 Euro. Die Beträge sollen an den Verein “Frauen helfen Frauen Hamburg” sowie an Amnesty International fließen.

Ursprünglich waren Strafbefehle gegen die Angeklagten erlassen worden, die Geldstrafen zwischen 50 und 90 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro vorsahen. Dagegen hatten sie Einspruch eingelegt.

Das IZH war eine schiitische Religionsgemeinschaft mit Sitz an der Außenalster. Es galt als eines der bedeutendsten schiitischen Zentren in Deutschland und unterhielt enge Verbindungen in den Iran. Im Sommer 2024 wurde das IZH vom Bundesinnenministerium verboten. Das Verbot ist noch nicht rechtskräftig.