Das AfD-Mitglied Roland Ulbrich hat den sächsischen Verfassungsschutz verklagt. Er will nicht, dass der Verfassungsschutz ihn beobachtet, soll aber den Begriff “Arier” benutzt haben.
AfD-Wahlwerbung mit einem Bild der Christuskirche in Mainz ist der Gemeinde ein Dorn im Auge. Sie forderte die AfD auf, das Foto nicht für ihre Zwecke zu verwenden. Die Partei sieht eine “Kampagne”.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten und über ihn Daten sammeln.