Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten und über ihn Daten sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Damit wies die Kammer die Klage von Ulbrich gegen das Landesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021 ab.
Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt hatte gegen die Beobachtung der Behörde geklagt und dafür seine Abgeordnetentätigkeit im sächsischen Landtag geltend gemacht. Er hatte überdies die Löschung aller vom Verfassungsschutz über ihn gesammelten Daten gefordert.