Artikel teilen:

Verwaltungsgericht Dresden verhandelt Klagen von AfD-Mitgliedern

Am Verwaltungsgericht Dresden hat am Mittwoch die mündliche Verhandlung über eine Klage des AfD-Mitglieds Roland Ulbrich gegen das Landesamt für Verfassungsschutz begonnen. Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt wehrt sich gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz und verlangt die Löschung sämtlicher diesbezüglich über ihn gesammelter Daten (Az. 6 K 753/21).

Als Begründung will Ulbrich seine Abgeordnetentätigkeit im sächsischen Landtag geltend machen. Er hatte die sächsische AfD-Fraktion Ende Januar verlassen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz verletzt nach Auffassung des Klägers sein Recht auf unbehinderte Ausübung des Mandats. Ulbrich soll unter anderem die Identitäre Bewegung unterstützt haben.

Für den Nachmittag war ein zweites Verfahren geplant. In diesem Fall klagt der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Richter Jens Maier gegen die namentliche Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2020 und 2021 (Az. 6 K 620/229).

Maier wurde in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Er wird in den Berichten jeweils im Kapitel „Aktuelle Entwicklungen in den Extremismusbereichen“ erwähnt und dort unter anderem als Obmann des rechtsextremistischen „Flügels“ der AfD bezeichnet. Nach Parteiangaben wurde der „Flügel“ aufgelöst.