In diesem Jahr ist vor dem Hintergrund des ausgeweiteten Messerverbots in vielen Bundesländern mit mehr Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten zu rechnen. „Die Polizei wird durch Kontrollen das Verbot durchsetzen“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Sicherheitsbehörden würden alles daran setzen, dass man sich sicher auf Weihnachtsmärkten bewegen könne. Auch andere Bundesländer planen mit einer höheren Polizeipräsenz auf Weihnachtsmärkten, wie eine epd-Umfrage bei den Innenministerien ergab.
In Sachsen-Anhalt sind verstärkte Fußstreifen und Polizeipräsenz an Haupteingängen der Märkte geplant, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte. Aus Bayern und Schleswig-Holstein hieß es, dass es im Rahmen der zwischen Veranstaltern und Polizei abgestimmten Sicherheitskonzepte selektive Personen- und Taschenkontrollen geben könne. „Messer haben nichts in unseren Innenstädten und schon gar nichts auf Weihnachtsmärkten zu suchen“, sagte Poseck.
Messerverbot in Kraft getreten
Am Donnerstag ist die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausweitung von Messerverboten in Kraft getreten. Das Mitführen von Messern ist seitdem für öffentliche Veranstaltungen, Feste und Märkte verboten. Weihnachtsmärkte sind nach Auffassung der Landesinnenministerien davon erfasst. Damit gilt nach deren Aussage das Verbot automatisch für die in der Adventszeit beliebten Märkte. Einer Verordnung durch die zuständigen Behörden bedürfe es nicht mehr, erklärte das Innenministerium in Niedersachsen.

Die Innenministerien weisen zudem darauf hin, dass die Sicherheit der Märkte grundsätzlich Aufgabe der Veranstalter sei, die Polizei die Verantwortlichen aber diesbezüglich berate und flankierend zum Einsatz komme. Dies erfolge „lageangepasst“ und „einzelfallbezogen“, hieß es aus den Bundesländern. Möglich ist demnach auch, dass es verstärkt zu Einlasskontrollen durch die Marktveranstalter kommt.
Bayern kann Waffenverbot weiter einschränken
Ausnahmen vom Messerverbot gibt es in der bundesgesetzlichen Regelung beispielsweise für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an denen Messer verkauft werden. Weil auch das mitunter eine Gefahr ist, können die bayerischen Kommunen auf Grundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes entsprechende lokal gültige Verordnungen erlassen, teilte das bayerische Innenministerium mit.