Den Vorwurf des Extremismus bestreiten sie: Doch zwei mutmaßliche Satellitenvereine des Islamischen Zentrums Hamburg dürfen weiter nicht aktiv sein. Das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Eilanträge gegen ein Verbot ab.
Zwei mutmaßliche Satellitenvereine des geschlossenen Islamischen Zentrums Hamburgs (IZH) bleiben ebenfalls vorerst weiterhin verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Eilanträge des Islamischen Zentrums Berlin und des Zentrums der islamischen Kultur Frankfurt gegen ein Vereinsverbot durch das Bundesinnenministerium vom Sommer vergangenen Jahres ab, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Nach Auffassung des Gerichts sind die Vereine in Berlin und Frankfurt am Main als Teilorganisationen des IZH anzusehen und somit vom Verbot erfasst. Die Argumentation der beiden Vereine, sie seien eigenständig und nicht dem IZH untergeordnet, überzeugte die Richter nicht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 24. Juli 2024 den irannahen und muslimisch-schiitisch geprägten Verein Islamisches Zentrum Hamburg sowie fünf mutmaßliche Teilorganisationen, darunter die Vereine in Berlin und Frankfurt verboten. Sie verbreiteten die Ideologie des iranischen Regimes in Deutschland und würden gegen die Verfassung verstoßen, hieß es zur Begründung. Polizisten schlossen die vom IZH getragene “Blaue Moschee” in Hamburg sowie bundesweit drei weitere Gotteshäuser und beschlagnahmten Material.
Die Vereine in Berlin und Frankfurt hatten gegen das Verbot geklagt und zugleich Eilanträge eingereicht. Damit wollten sie erreichen, dass das Verbot vorerst nicht vollzogen wird und sie solange weiter aktiv sein dürfen, bis über die Klagen entschieden ist.
Das Gericht sieht jedoch in beiden Fällen Hinweise darauf, dass die Vereine nicht unabhängig agieren, sondern eng mit dem IZH verflochten sind. Dies zeige sich unter anderem daran, dass das IZH über die personelle Besetzung von Leitungsfunktionen entscheide und die Vereine finanziell vom IZH abhängig seien. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verbots überwiege daher, so die Richter. Zudem würden die Klagen der beiden Vereine nach jetzigem Erkenntnisstand erfolglos bleiben.
Wann über die Klagen und damit über den dauerhaften Bestand des Vereinsverbots entschieden wird, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch unklar. Das gilt auch für die Klage des IZH selbst, das sich ebenfalls gegen das Vereinsverbot gewandt hat.