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Auf dem Weg zu festen Tarifen

Anbieter gründen bundesweiten Arbeitgeberverband. Private sind dagegen.

BERLIN – Mehrere große Pflegeanbieter und -verbände haben sich auf die Gründung eines bun-desweiten Arbeitgeberverbandes verständigt. Mit der neuen Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) werde die Grundlage geschaffen, um Verhandlungen mit den Gewerk-schaften zu führen, teilte der AWO Arbeitgeberverband am Donnerstag in Hamburg mit.

Ziel ist ein Tarifvertrag, der durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird; kein Anbieter in Deutschland dürfte dann geringere Löhne zahlen. Im Juni soll die Gründungsversammlung stattfinden. Beteiligt sind Unternehmer aus Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund und der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen. Auch der Paritätische Gesamtverband unterstützt das Projekt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Gründung. „Damit steigen die Chancen deutlich, dass wir zeitnah zu einem guten Tarifvertrag kommen, den ich dann für allgemeinverbindlich erklären kann“, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur. Das sei ein wesentlicher Schritt in Richtung Fachkräftesicherung und ein wichtiger Baustein der Konzertierten Aktion Pflege.

Es geht um rund eine Million Beschäftigte. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche über die Tarife entscheiden. Der Arbeitgeberverband in der Arbeiterwohlfahrt erklärte, man setze sich schon seit Jahren für eine bessere Bezahlung in der Branche ein. „Der Zusammenschluss von ganz unterschiedlichen Pflegeanbietern zur BVAP zeigt, dass die Branche bereit ist, für dieses Ziel einen wichtigen Beitrag zu leisten“, sagt der Vorsitzende Rifat Fersahoglu-Weber.

Die privaten Arbeitgeber sind dagegen und schlossen rechtliche Schritte nicht aus. Der Präsident des Arbeitgeberverbands im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Rainer Brüderle, wertete den Schritt als Initiative von „Nischenanbietern“ und „Kleinstverbänden“. Ob ein Arbeitsgericht geschweige denn das Bundesverfassungsgericht eine Allgemeinverbindlicherklärung eines von diesem „Miniverband“ mit einer „Minigewerkschaft“ abgeschlossenen Tarifvertrag anerkennt, sei aus seiner Sicht mehr als zweifelhaft. KNA