Auch acht Jahre nach Beginn der großen Fluchtbewegungen nach Deutschland sind im Freistaat noch nicht alle Asylverfahren aus dieser Zeit rechtskräftig abgeschlossen. Wie eine Recherche des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab, sind an den Verwaltungsgerichten in Bayern derzeit rund 11.100 Asylstreitigkeiten anhängig, inklusive sogenannter Dublin-Verfahren. Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als nächster Instanz waren es zum 31. Juli 269 Asylverfahren inklusive Dublin. Laut Dublin-Verfahren müssen Asylbewerber in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, über das sie erstmals in die EU eingereist sind.
Wie das bayerische Innenministerium auf eine epd-Anfrage mitteilte, habe aus Sicht der Verwaltungsgerichte „die Erledigung der noch anhängigen Asylstreitverfahren absolute Priorität“. Das betreffe besonders Verfahren von Asylanträgen aus den Jahren 2016 und 2017, die immer noch laufen. Während in den Jahren danach die Zahl der Asylanträge gesunken sei, steige sie seit 2023 wieder. Die daraus entstehenden Streitverfahren liefen auf den Restbestand au 2016/2017 und den Jahren seither weiter auf. Allerdings wird dieser „Berg“ kleiner: Waren 2020 noch mehr als 20.000 Asylverfahren anhängig, waren es 2023 nur noch knapp 10.000.
Die Dublin-Verfahren an den Verwaltungsgerichten haben Ende Juli 2024 einen Anteil von etwa 18 Prozent eingenommen. Bei diesen Streitigkeiten geht es meist darum, dass sich die Asylsuchenden juristisch dagegen wehren, dass ihr Asylantrag in Deutschland mit Verweis auf die Dublin-Regelung abgelehnt wurde – denn in der Regel droht ihnen dann die Überstellung in ein anderes EU-Land. Nach dem tödlichen Messerangriff eines Asylbewerbers in Solingen wird politisch darüber diskutiert, wie deutsche Behörden die Überstellungen nach den Dublin-Regeln an die EU-Länder, die für die Verfahren eigentlich zuständig sind, verbessern können.
Man sei der hohen Belastung der bayerischen Verwaltungsgerichte wegen der vielen Asylverfahren mit mehreren Maßnahmen begegnet, hieß es. So habe man das Personal der Verwaltungsgerichte seit 2016 um 60 Prozent aufgestockt; zudem seien an einigen Verwaltungsgerichten und am Verwaltungsgerichtshof extra Schwerpunktkammern und -senate für das Asylrecht gebildet worden. An den Verwaltungsgerichten sei es zudem in nahezu 100 Prozent der Asylverfahren die Regel, dass die Entscheidungen dort durch Einzelrichter statt einer Kammer aus drei haupt- und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gefällt werden. (00/2590/02.09.2024)