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Zum Ja-Wort des Bundestags

Katholische Kirche zeigt sich enttäuscht über die Bundestagsentscheidung. Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland begrüßen den Beschluss

Berlin/BONN/DETMOLD/HANNOVER – Die Bundestagsentscheidung zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle hat überwiegend positive Reaktionen ausgelöst. Während die katholische Kirche sich enttäuscht äußerte, begrüßten Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Beschluss. In den meisten der 20 evangelischen Landeskirchen ist bereits eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Ehen möglich. Teils wurde sie einer Hochzeit zwischen Mann und Frau nahezu gleichgestellt. Der Bundestag hatte zuvor in namentlicher Abstimmung mit deutlicher Mehrheit dafür votiert, dass Homosexuelle heiraten können wie Mann und Frau.
Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm schrieb bei Facebook: „Ich wünsche mir, dass jetzt weder Triumphgefühle auf der einen Seite noch Bitterkeit auf der anderen Seite den Ton angeben.“ Er wünsche sich vielmehr, dass ein neues Bewusstsein entstehe „für das wunderbare Angebot der Ehe, in lebenslanger Treue und Verbindlichkeit miteinander leben zu dürfen“.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch erklärte als Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, er bedauere, dass der Gesetzgeber wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben habe, „um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen“. Die Väter des Grundgesetzes hätten der Ehe einen herausragenden Platz in der Verfassung gegeben, „weil sie diejenigen schützen und stärken wollten, die als Mutter und Vater ihren Kindern das Leben schenken wollen“. Werde jetzt vor allem der Schutz von Beziehungen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung als Begründung für die Öffnung der Ehe vorgebracht, so bedeute dies eine wesentliche inhaltliche Umgewichtung und eine Verwässerung des klassischen Ehebegriffs, sagte Koch.
Die Evangelische Kirche im Rheinland erklärte hingegen, dass mit dem Beschluss eheliche Verbindungen von Mann und Frau nicht entwertet würden. Er werte auf Dauer geschlossene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern auf, sagte der Sprecher Jens Peter Iven. In der rheinischen Kirche werden seit dem vergangenen Jahr auch Paare, die in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben, getraut. Daran ändere der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages nichts.
Der lippische Landessuperintendent Dietmar Arends sagte in Detmold: „Wie sich das im Bundestag beschlossene Gesetz zur völligen rechtlichen Gleichstellung auf die Beschlusslage der Lippischen Landeskirche auswirken wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden und wird in den entsprechenden Gremien der Lippischen Landeskirche diskutiert werden.“ In der Lippischen Landeskirche ist seit 2015 in allen Kirchengemeinden die Segnung für Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft in einem öffentlichen Gottesdienst möglich.
Die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) haben ihre Kirche aufgefordert, homosexuelle Paare auch vor dem Traualtar mit heterosexuellen gleichzustellen. Gleichgeschlechtliche Paare sollten „ohne Ausnahme“ nicht länger nur gesegnet, sondern auch getraut werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Frauen in der Evangelischen Kirche, Angelika Weigt-Blätgen, in Hannover. epd/UK