Zwölf der 16 Bundesländer vermeiden laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) in ihren Behörden nicht konsequent genug umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte. Lediglich Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verbieten demnach über sogenannte Negativlisten den Kauf bestimmter Einweg-Produkte, wie der in Hannover eingetragene Verein am Donnerstag in Berlin unter Berufung auf eine eigene Umfrage mitteilte. Daraus geht hervor, dass die entsprechenden Listen fast alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen, Wegwerfgeschirr und Kaffeekapselmaschinen enthalten. In Niedersachsen gilt die sogenannte Verwaltungsvorschrift zur nachhaltigen Beschaffung seit November 2023.
Bremen verfügt zwar noch über keine Negativliste, ist nach DUH-Angaben aber auf einem guten Weg zu verbindlichen Nachhaltigkeitsstandards. So gelte dort etwa für die Beschaffung von Getränken bei Cateringleistungen bereits eine Mehrwegpflicht. Im Rahmen einer bevorstehenden Überarbeitung der Vorschrift wolle Bremen klimafreundliche und abfallvermeidende Maßnahmen verstärken und die Liste der von der Beschaffung ausgeschlossenen Produkte erweitern, hieß es.
Wie die DUH betonte, existiert im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) auf Bundesebene bereits seit Januar 2022. Vor diesem Hintergrund müssten die Landesregierungen nachziehen und in ihren Bundesländern zügig Einweg-Verbote für ihre öffentliche Beschaffung einführen. Zugleich hob die DUH hervor, dass einige Bundesländer im Vergleich zu einer vorangegangenen Umfrage aus 2022 immerhin Fortschritte bei der nachhaltigen Beschaffung gemacht hätten.