Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat Innenministerin Faeser eine klare Meinung.
Die AfD darf nach einem Urteil weiter beobachtet werden. So reagiert der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, darauf.