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Faeser: AfD-Urteil zeigt wehrhafte Demokratie

Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat Innenministerin Faeser eine klare Meinung.

Innenministerin Nancy Faeser lobt das Urteil in Sachen AfD
Innenministerin Nancy Faeser lobt das Urteil in Sachen AfDImago / Marten Ronneburg

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall begrüßt. „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, erklärte Faeser in Berlin. Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese seien jetzt von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte zuvor entschieden, dass die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall rechtens ist. Damit darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Der Verfassungsschutz hatte die rechtspopulistische AfD 2021 als „extremistischen Verdachtsfall“ eingestuft, dagegen klagte die AfD.

Faeser: Schutz der Demokratie wichtig

Faeser betonte die Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes bei der Bewertung der Partei. Es gehe um das Handeln der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Demokratie und um die Überprüfung gesetzlicher Kriterien vor Gericht. „Dies sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung“, sagte Faeser. „Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“