Im Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall will das Oberverwaltungsgericht Münster heute (Montag) die Entscheidung verkünden. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.
Der Verfassungsschutz hatte die rechtspopulistische AfD 2021 als „extremistischen Verdachtsfall“ eingestuft, dagegen klagte die AfD. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Einstufung jedoch im März 2022 als rechtmäßig. Gegen diesen Gerichtsentscheid klagte die AfD erneut. Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Außerdem kann sie im jährlichen Verfassungsschutzbericht auftauchen. Nach dem Urteil in Münster ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.