Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall begrüßt. Die Entscheidung sei ein „Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung“, sagte Haldenwang in Köln.
„Es gab und gibt für uns gute Gründe für die Einstufung als Verdachtsfall und ich bin erfreut, dass das Gericht uns hier in allen Punkten bestätigt hat“, betonte der oberste deutsche Verfassungsschützer. Das BfV habe „auf ganzer Linie obsiegt“. Das Bundesamt werde nun weiter vorgehen, wie in der Bearbeitung von Verdachtsfällen üblich und „in einem ergebnisoffenen Prüfprozess“ zu gegebener Zeit zu einer weiteren Bewertung der AfD kommen. Die Entscheidung des OVG werden einfließen. Haldenwang lobte die „akribische Arbeit“ aller Mitarbeitenden im Vefassungsschutzverbund und im BfV. Einige seien wegen ihrer Arbeit zur AfD mit „Hass und Hetze überzogen“ worden.
AfD darf weiter beobachtet werden
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte zuvor entschieden, dass die Einstufung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall rechtens ist. Damit darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Der Verfassungsschutz hatte die rechtspopulistische AfD 2021 als „extremistischen Verdachtsfall“ eingestuft, dagegen klagte die AfD. Das Gericht wies auch zwei weitere Berufungsklagen über die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall zurück.