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Scholz bekräftigt nach Gerichtsurteil Abschiebepläne nach Syrien

Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Dazu hat sich auch der Kanzler geäußert.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Schutzstatus eines Mannes aus Syrien hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Abschiebepläne in das Land bekräftigt. Das Urteil unterstütze seine und auch die Haltung der Bundesregierung, sagte Scholz am Mittwoch bei der traditionellen Sommerpressekonferenz in Berlin. Insbesondere Straftäter sollten nach Syrien und nach Afghanistan abgeschoben werden. Die Regierung arbeite daran, dass dies bald geschehe.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), nannte das Urteil wegweisend. Es könne “nur als klarer Arbeitsauftrag” an die Bundesregierung verstanden werden, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Die gesamte Entscheidungspraxis zu syrischen Asylanträgen gehört jetzt auf den Prüfstand.”

Auch die FDP sprach sich für Abschiebungen nach Syrien aus. Die Entscheidung mache deutlich, “dass keine pauschale, ernsthafte Bedrohung für Zivilisten in Syrien mehr vorliegt”, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch, online). “Abschiebungen nach Syrien – und auch nach Afghanistan – sind also möglich, und sie müssen kommen.”

Die Grünen reagierten deutlich skeptischer auf das Urteil. Wer nun Geflüchtete nach Syrien abschieben wolle, “muss auch ehrlich sagen, dass dafür diplomatische Beziehungen zum Assad-Regime notwendig sind”, sagte die Grünen-Außenpolitikerin Lamya Kaddor. Die Wiederannäherung arabischer Staaten an Syrien habe bislang keines der Probleme mit dem Regime gelöst – weder beim Drogenhandel noch bei Irans Einfluss in der Region noch bei der Rückführung Geflüchteter aus den Nachbarländern.

In Syrien ist das Leben von Zivilisten nach Ansicht das Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht mehr ernsthaft bedroht. Das Gericht hatte deshalb am Montag die Klage eines Syrers gegen die Ablehnung eines subsidiären Schutzes für ihn in Deutschland abgewiesen.

Laut Gericht finden zwar zum Beispiel in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Auch verübe die Terrororganisation “Islamischer Staat” dort gelegentlich Anschläge auf kurdische Einrichtungen. Zivilisten müssten jedoch nicht mehr damit rechnen, getötet oder verletzt zu werden, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Syrer aus der Provinz Hasaka, der 2014 nach Deutschland eingereist war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes als Bürgerkriegsflüchtling ab, weil er sich vor seiner Einreise an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt hatte. In Österreich war er deshalb zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Kläger könne nicht als Flüchtling anerkannt werden, weil ihm in Syrien keine politische Verfolgung drohe, so das Gericht. Auch die begangenen Straftaten würden dies ausschließen. Die Gewährung eines subsidiären Schutzes sei nicht möglich, da sein Leben in Syrien nicht bedroht sei. Der subsidiäre Schutz wird laut Bundesamt dann gewährt, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Der Kanzler betonte mit Blick auf den konkreten Fall, dass keinen Schutz in Deutschland bekommen könne, wer sich als Schleuser betätigt habe.