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Ländle hinkt bei Verbot von Einwegprodukten in Behörden hinterher

Im Vergleich der Bundesländer beim Verbot von Einwegprodukten in Behörden hinkt Baden-Württemberg laut Deutscher Umwelthilfe hinterher. In Berlin, Hamburg und Niedersachsen sind mittels sogenannter Negativlisten der Kauf von umwelt- und klimaschädlichen Einwegprodukten verboten. In Baden-Württemberg werde die Einführung einer Negativliste noch geprüft. Dies teilte die Umwelthilfe am Donnerstag in Berlin unter Berufung auf eine eigene Umfrage mit. In den Negativlisten wird beispielsweise der Kauf von Getränken in Einweg-Plastikflaschen, Wegwerfgeschirr und Kaffeekapselmaschinen untersagt.

Im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen gelte seit Januar 2022 auf Bundesebene eine solche Verbotsregelung. Vor diesem Hintergrund forderte die Umwelthilfe die Landesregierungen auf, nachzuziehen und Einwegverbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen. (1798/08.08.2024)