Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sollen die Staatsverträge zur Reform und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Umlaufverfahren unterschreiben. Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) hat es bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin keine Beschlüsse zu diesen Themen gegeben. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen einem neuen Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags nur zustimmen, wenn ARD und ZDF ihre Beschwerden zur ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags beim Bundesverfassungsgericht zurücknehmen.
Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober 2024 auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Danach sollen ARD und ZDF die Zahl ihrer Hörfunk- und Fernsehangebote reduzieren. Im Dezember hatten sich die Ministerpräsidenten auch auf das neue Verfahren zur Rundfunkfinanzierung geeinigt und zugleich mitgeteilt, dass der Rundfunkbeitrag bis 2027 nicht steigen soll.
ARD und ZDF hatten im November beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden eingereicht, weil die Länder der Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, nicht gefolgt waren. Das Bundesverfassungsgericht hat nach epd-Informationen die Länder bis zum 30. April um Stellungnahmen in dem Verfahren gebeten.
Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine Zusammenführung der Angebote von 3sat und Arte vor. Außerdem sollen drei weitere TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Die Zahl der Hörfunkwellen der ARD soll von 70 auf 53 verringert werden.
Auch der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, den die Länder im Dezember beschlossen haben, soll nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz im Umlaufverfahren unterzeichnet werden. Dieser definiert vor allem neue Anforderungen für Anbieter von Betriebssystemen beim technischen Jugendmedienschutz. Für den Reformstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat die Vorunterrichtung der Landtage bereits begonnen. Die Vertragswerke müssen dann von den Regierungschefs unterzeichnet und von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden.