BERLIN – Der Bundestag hat von der Bundesregierung einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit gefordert. Dem Antrag stimmten alle Fraktionen zu. Der Bericht solle bis zum 30. Juni 2016 vorliegen. Der Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit sei für alle staatlichen Institutionen in der Bundesrepublik „von höchstem Belang“, hieß es zur Begründung des interfraktionellen Antrags.
Die menschenrechtspolitische Sprecherin der Union, Erika Steinbach (CDU), verwies auf den jährlichen Bericht zur Religionsfreiheit des US-Außenministeriums als Vorbild. Religionsfreiheit „bildet das Herz der Menschenrechte“, so Steinbach. Der Antrag mache deutlich, „dass wir keine Religion oder Glaubensgemeinschaft besonders begünstigen wollen“.
Der Antrag betont, dass der Staat weltanschaulich neutral zu sein habe und verpflichtet sei, den Schutz der Religionsfreiheit zu gewährleisten. Deshalb müsse es die Aufgabe der Außen- und Menschenrechtspolitik sein, „im internationalen Kontext für das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit einzutreten“.
„Schwerwiegend sind die Einschränkungen des Menschenrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit in vielen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, in Nordafrika, Zentralasien, Nordkorea und China“, heißt es. Religiöse Minderheiten seien immer wieder von Bedrängung und Verfolgung betroffen. So habe sich etwa die Lage der Bahai im Iran oder die der Muslime und Christen in Indien in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert.
Der SPD-Menschenrechtspolitiker Frank Schwabe beklagte, dass zunehmende Religiosität und eine wachsende Bedeutung religiöser Faktoren in Politik und Gesellschaft nicht automatisch zu mehr Verständigung und Frieden führten.
Christiane Buchholz (Linke) kritisierte eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen und Juden auch in Deutschland und Europa. „Solange Muslime, Juden und andere religiöse Minderheiten nicht Gotteshäuser nach ihrer Vorstellung bauen können, ist die Religionsfreiheit bei uns nicht für alle garantiert.“ Omid Nouripour (Grüne) betonte, die Religion in demokratischen Staaten müsse auch Provokationen aushalten und der gleichen „freiheitsrechtlichen Logik“ der Meinungsfreiheit folgen (Kommentar Seite 5).
KNA