Berlin – CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat die Kirchen für Regelverletzungen beim Kirchenasyl gerügt. Die bestehenden Vorgaben seien aus ihrer Sicht „nicht zu streng“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der französischen Zeitung „Ouest-France“. „Ich halte es für problematisch, wenn einzelne betroffene Kirchengemeinden das jetzt so darstellen. Damit verlassen sie eine vereinbarte Grundlage. Das macht Fälle des Kirchenasyls umso schwieriger.“
Kirchen: Die Frist von vier Wochen ist viel zu kurz
Zuletzt hatten Vertreter der evangelischen Kirche und der „Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“ beklagt, die Hürden für Gemeinden, die von der Abschiebung bedrohte Flüchtlinge aufnähmen, würden immer höher. So kritsierte der Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, der auch bayerischer Landesbischof ist, in einem Brief mit Datum vom 7. August an alle Pfarrämter und kirchlichen Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern die seit dem 1. August geltenden neuen Kirchenasyl-Regeln. Dadurch würden den Gemeinden mit Kirchenasylen „Aufgaben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aufgebürdet, die in manchen konkreten Fällen schwer umzusetzen sind“. Sollten sich Gemeinden nicht daran halten, müssen Flüchtlinge 18 Monate und nicht wie bislang sechs Monate im Kirchenasyl ausharren, um nicht ins Erstaufnahmeland abgeschoben zu werden. Zudem riskieren die Gemeinden ein Strafverfahren.
Die Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, verteidigte die Gemeinden gegen Vorwürfe, sich beim Kirchenasyl nicht an Absprachen mit dem Staat zu halten. Zwar stimme es, dass nur etwa die Hälfte der betroffenen Gemeinden „Härtefall-Dossiers“ für Flüchtlinge erstellt hätten, die Schutz in den Kirchen suchten, sagte sie „MDR Aktuell“ in Halle an der Saale. Allerdings seien diese Dossiers auch alles andere als leicht anzufertigen und die jetzt geforderte Frist von vier Wochen dafür viel zu kurz. Als Laien seien sie auf externen juristischen und medizinischen Sachverstand angewiesen, den sie nicht immer so schnell bekommen könnten.
Wer sich in den Kirchen engagiere, könne nicht für sich beanspruchen, dass er außerhalb des nationalen Rechts stehe, betonte Kramp-Karrenbauer, die der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken angehört. „Trotzdem hat sich in den vergangenen Jahren der Staat mit den Kirchen darauf verständigt, dass Gemeinden in besonders gelagerten, humanitären Fällen auch Flüchtlinge aufnehmen können – wenn sie bestimmte Regeln befolgen.“ Zum Beispiel müssten die Gemeinden melden, wer bei ihnen im Kirchenasyl sei, und die Maßnahme begründen.
In rund der Hälfte aller Kirchenasylfälle zwischen Anfang 2017 und Ende Juni 2018 reichten die Gemeinden bundesweit und konfessionsübergreifend kein entsprechendes Dossier ein. Insgesamt gingen in diesem Zeitraum Kirchenasylmeldungen für 3481 Menschen ein, wie die Funke Mediengruppe unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet.
Strittig ist offenbar, seit wann es zur Erstellung der Härtefall-Dossiers eine bindende Verpflichtung gibt. Laut Bundesarbeitsgemeinschaft existiert diese de facto erst seit einem neuen Erlass der Innenminister aus Bund und Ländern, der am 1. August in Kraft trat.epd/KNA/UK