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Ministerium widerspricht “Bild”: Kein “Rückkehr-Deal für Syrer”

Rückkehr-Abkommen für Syrer? Bis zu eine Million Menschen könnten betroffen sein, schreibt die “Bild”-Zeitung. Doch das Bundesinnenministerium dementiert. Die Lage in Syrien sei weiter viel zu instabil.

Das Bundesinnenministerium weist einen Bericht der “Bild”-Zeitung (Samstag) zurück, wonach Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa ein Abkommen über die Rücknahme syrischer Flüchtlinge aushandeln wolle.

Dieser Bericht über einen “geheimen Rückkehr-Deal” (Zitat “Bild”) sei “in wesentlichen Punkten falsch und ist vom BMI auch nicht bestätigt worden”, sagte ein Sprecher am Samstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): “Das BMI hat lediglich auf Kontakte der Bundesregierung zur syrischen Übergangsregierung hingewiesen, auch zu Rückkehrfragen.”

Die Zeitung hatte unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, es gehe um ein Abkommen, das bis zu eine Million in Deutschland lebende Syrer betreffen könne. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums habe entsprechende Pläne bestätigt. Konkrete Reisepläne wolle man aber nicht ankündigen.

Nach Angaben der Zeitung gehe es um insgesamt 974.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Sollten viele von ihnen zurückkehren, werde sich das auch auf die Sozialkassen auswirken. Denn 512.000 Syrer erhielten insgesamt rund vier Milliarden Euro Bürgergeld pro Jahr, durchschnittlich 664 Euro pro Monat und Bezieher.

Der Sprecher des Ministeriums erklärte dazu, Ministerin Faeser habe im Januar vier Punkte skizziert für die Rückkehr von syrischen Staatsangehörigen im Falle einer Stabilisierung und friedlichen Entwicklung Syriens: “Die Lage ist derzeit allerdings weiter sehr volatil.”

Die beschriebenen Punkte seien weiter aktuell, so der Sprecher weiter: “Danach sollen – erstens – gut integrierte Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland arbeiten und Deutsch gelernt haben, bleiben können. Zweitens unterstützt die Bundesregierung freiwillige Rückkehr nach Syrien. Drittens sollen Straftäter schnellstmöglich zurückgeführt werden. Und viertens müssen Schutzgewährungen durch das Bamf überprüft werden, wenn sich die Lage in Syrien stabilisiert hat und die betreffenden Personen kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren. Diese Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.”