Bremen. Nachdem das Landgericht in Bremen den Freispruch für den Pastor Olaf Latzel (54) vom Mai schriftlich begründet hat, kann der Prozess gegen den Theologen der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in der Hansestadt fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst fristwahrend Rechtsmittel eingelegt und nun ihre Revision begründet. „Zur Begründung kann ich nur ausführen, dass die Staatsanwaltschaft Bremen die Äußerungen des Angeklagten weiterhin als strafbar bewertet“, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Frank Passade, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Über die Revision entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen. Dort gibt es aber keine neue Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder des Pastors. Das Gericht ist an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen gebunden und entscheidet nach Aktenlage: Mit der Revision kann nur geprüft werden, ob es Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gibt.
Was passiert wenn
Teilt das OLG die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.

Das Landgericht hatte den streng konservativen Pastor in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und somit ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. In der Urteilsbegründung hieß es, Latzel habe unter anderem nicht zum Hass aufgestachelt, als er sich in einem Gemeinde-Seminar abwertend über Homosexualität äußerte.
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