Das AfD-Mitglied Roland Ulbrich hat den sächsischen Verfassungsschutz verklagt. Er will nicht, dass der Verfassungsschutz ihn beobachtet, soll aber den Begriff “Arier” benutzt haben.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten und über ihn Daten sammeln.