Dem Richter im Ruhestand und früheren sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier werden die Ruhestandsbezüge nicht aberkannt. Geklagt hatte Sachsens Justizministerin Katja Meier.
„Wer sich für die AfD engagiert, kann bei uns weder haupt- noch ehrenamtlich tätig sein“: Aus Sicht des Kirchenrechtlers Christoph Goos ist die AfD für Christen „unwählbar“.