In einer mehr als 30-seitigen Stellungnahme an den Deutschen Bundestag sprechen sich 17 Jura-Professorinnen und -Professoren verschiedener deutscher Hochschulen für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Die Juristinnen und Juristen kommen in ihrer rechtswissenschaftlichen Analyse zu dem Schluss, „dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg haben dürfte“, wie es in einer Mitteilung der Uni Würzburg vom Freitag heißt. Zu den Verfassern gehört auch der Würzburger Jurist Kyrill-Alexander Schwarz.
Schwarz sagte, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD sei „bei allen Unwägbarkeiten“ ein notwendiges Mittel des „präventiven Staatsschutzes“. Ein Parteiverbot sei nicht antidemokratisch, es diene „dem Schutz des demokratischen Rechtsstaates“. Die AfD habe sich zunehmend radikalisiert, so die Stellungnahme. Es häuften sich Aussagen und Aktivitäten, die demokratie- und verfassungsfeindliche Absichten zeigten. Die AfD übe keine legitime Staatskritik mehr, sondern diffamiere politische Akteure und demokratische Prozesse.
Die Juristinnen und Juristen nennen auch Beispiele. Das Grundgesetz garantiere die Menschenwürde für alle Menschen, unabhängig beispielsweise von Herkunft, Alter oder Geschlecht. Konträr dazu verfolge die AfD ein „völkisch-nationalistisches Programm“. Um solche Einschätzungen zu untermauern, haben die 17 Hochschul-Lehrenden „im Vorfeld umfangreiches Belegmaterial gesammelt“. Dieses soll zeigen, dass bei der AfD in der „Breite der Partei ein völkisch-ethnisch-kulturell geprägter Rassismus offen zutage“ trete, heißt es weiter.
Die Unterzeichner lehren an öffentlichen und privaten Hochschulen und Universitäten in Kiel, München, Bochum, Bielefeld, Köln, Münster, Oestrich-Winkel, Kassel, Hamburg, Flensburg, Berlin, Trier und Würzburg. Als einziger Hochschulstandort aus den ostdeutschen Bundesländern ist Wernigerode dabei. (00/3797/29.11.2024)