Dem Richter im Ruhestand und früherem sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier werden die Ruhestandsbezüge nicht aberkannt. Das hat das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am in Leipzig entschieden. Die Richter wiesen die Klage von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück.
Die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner sagte zur Begründung, dass die Klage zwar zulässig, aber unbegründet sei. Die Kammer werde gegen den Richter deshalb keine Disziplinarmaßnahmen verhängen. Die Voraussetzungen lägen dafür nicht vor.
Vorwürfe gegen früheren sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier
Richter Maier war vorgeworfen worden, über die rechtsextremistischen Gewalttaten des Terroristen Anders Breivik im April 2017 öffentlich geäußert zu haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden“ sei. Auch soll er in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen haben, ob nicht der „um sich greifende“ Multikulturalismus und die „Vermischung“ der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von „Kulturfremden“ zum „Wahnsinnigwerden“ sei.
Ein weiterer Vorwurf betraf eine Äußerung auf einer von Maier zu Wahlkampfzwecken eingerichteten Facebook-Seite. Dort hatte er über die Journalistin Marietta Slomka nach der ZDF-Wahlsendung im September 2017 geäußert: „GEZ ABSCHAFFEN, SLOMKA ENTSORGEN!“