Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einen Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag habe sich auf die Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in Hessen und Bayern bezogen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Partei habe beantragt, das ZDF und den NDR zu verpflichten, die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreichen. Das Gericht hat den Antrag am Sonntag (8. Oktober) abgelehnt (AZ: 2 BvQ 189/23), die Begründung der Entscheidung werde aufgrund der Eilbedürftigkeit gesondert übermittelt.
In Bayern wurden laut dem vorläufigen Ergebnis 5,0 Prozent der Gesamtstimmen an „Sonstige“ vergeben. Den größten Anteil davon erreichte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) mit 1,8 Prozent, gefolgt von der Bayernpartei (BP) und „dieBASIS“ mit jeweils 0,9 Prozent sowie der Tierschutzpartei und „Die PARTEI“ mit jeweils 0,5 Prozent. Hätte das Bundesverfassungsgericht dem Antrag stattgegeben, hätte in Bayern nur die ÖDP von einer Nennung profitiert, denn nur sie kam bei den Gesamtstimmen über ein Prozent.
In Hessen hingegen erreichte die Tierschutzpartei im vorläufigen Landesergebnis 1,5 Prozent, ein Plus von einem halben Prozentpunkt gegenüber 2018. Damit hätte sie genannt werden müssen. Das hätte in Hessen auch für Volt mit 1,0 Prozent gegolten, vor allem aber für die dort unter „Sonstige“ gezählten Freien Wähler. Sie kamen auf 3,5 Prozent. Insgesamt gingen in Hessen 9 Prozent der Landesstimmen an „Sonstige“, nach 6,5 Prozent bei den Landtagswahlen 2018. (2402/09.10.2023)