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Studie: Druck auf Zivilgesellschaft wächst weltweit

Berlin – Etwa jedem vierten Menschen weltweit werden dem neuen „Atlas der Zivilgesellschaft“ zufolge Freiheitsrechte vorenthalten. Wie aus der in Berlin vorgestellten Studie des evangelischen Hilfswerks „Brot für die Welt“ und des internationalen Netzwerks Civicus hervorgeht, leben rund zwei Milliarden Menschen in 23 Staaten, in denen Kritik oder Proteste gewaltsam unterbunden werden. In diesen Ländern ist laut der Erhebung der Raum für eine Zivilgesellschaft „geschlossen“: Dazu gehören demnach Ägypten, China, der Iran, Saudi-Arabien, Usbekistan und die Zentralafrikanische Republik.
Nur vier Prozent der Weltbevölkerung – rund 282 Millionen Menschen – haben dem Bericht nach uneingeschränkt die Freiheit, sich zum Protest zu versammeln und ihre Meinung zu äußern. Sie leben laut Studie in 45 „offenen“ Staaten, die wie Deutschland, Kanada oder Uruguay die Menschenrechte voll respektieren und schützen. Bei insgesamt 196 untersuchten Ländern ist in 40 Staaten mit gut einer Milliarde Menschen die Freiheit grundsätzlich zwar gegeben, wenn auch „beeinträchtigt“.
Verschlechterungen gab es laut Bericht auch in Europa: So seien Italien und Österreich herabgestuft worden, was den Handlungsraum für gesellschaftliche Initia­tiven angeht. Dieser gelte nach Wahlsiegen populistischer Parteien dort nicht mehr als „offen“, sondern als „beeinträchtigt“. So kriminalisiere die italienische Regierung die Besatzung ziviler Seenotrettungsboote als „Schleuser“. In Österreich würden Flüchtlingshelfer verunglimpft. „So fängt es an“, warnte die Präsidentin von „Brot für die Welt“, Cornelia Füllkrug-Weitzel. Diffamierung sei der erste Schritt, um Zivilgesellschaft einzuschränken.
In 53 weiteren Staaten mit 2,7 Milliarden Menschen wiederum sind die gesellschaftlichen Handlungsräume „beschränkt“, in 35 Ländern mit 1,4 Milliarden Menschen „unterdrückt“. Diese beiden Kategorien bedeuten, dass die Menschen befürchten müssen, überwacht, drangsaliert und eingeschüchtert zu werden. Als einziges Land der Europäischen Union wurde Ungarn mit der Kategorie „beschränkt“ bewertet. Unter anderem sei dort ein neues Delikt ins Strafgesetzbuch eingeführt worden: „Unterstützung illegaler Einwanderung“. Damit drohten Anwälten oder Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, wenn sie beispielsweise Flüchtlinge im Asylverfahren berieten. epd