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Sozialethiker Nass kritisiert EKD für Haltung zu Abtreibungen

Der katholische Sozialethiker Elmar Nass kritisiert den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für dessen Stellungnahme, wonach Abtreibungen künftig unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten. In der aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte er, dieser Vorstoß setze mit seinem Ruf nach einer “abgestuften Fristenlösung” nicht beim Schutz des Lebens ansetze. Ethischer Kompass sei vielmehr der gesuchte Einklang mit gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen Einsichten. Eine Ethik, die ethische Fragen ergebnisoffen klären wolle, mache sich überflüssig.

Nass, der an der Kölner Hochschule für katholische Theologie (KHKT) lehrt, warnte vor einem Dammbruch, auch wenn der EKD-Vorstoß bisher eher vorsichtig formuliert sei: “Machen wir uns nichts vor: Wenn die EKD jetzt noch an der Beratungspflicht festhält, so ist das nur eine Momentaufnahme, die in absehbarer Zeit dem gesellschaftlichen Konsens ebenso geopfert wird wie jetzt weite Teile der strafrechtlichen Bewertung.”

Nass sprach sich für eine Initiative der Deutschen Bischofskonferenz aus, um EKD, Freikirchen und orthodoxe Kirchen an einen Tisch zu bringen und eine “in der Botschaft Jesu fundierte gemeinsame ökumenische Position zu erarbeiten”. Das gelte auch, wenn vorerst durch eine EKD-Stellungnahme eine solche ökumenische Chance verpasst worden sei.

Die EKD sieht in Liberalisierungsplänen der Bundesregierung die “Fortschreibung einer gesellschaftlichen Entwicklung, die die Perspektive der schwangeren Person und ihre reproduktiven Rechte stärker in den Blick nimmt”. In einer Stellungnahme gegenüber der “Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” der Bundesregierung plädierte der Rat der EKD für eine “abgestufte Fristenlösung”. Damit könnte der Schwangerschaftsabbruchs bis zur 22. Woche außerhalb des Strafrechts geregelt werden.

Die Bundesregierung strebt eine Liberalisierung des Lebensschutzes in Deutschland an, wozu die “Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” eingesetzt wurde. Der Rat der EKD hat bereits am 11. Oktober eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abgegeben.

Die Stellungnahme der katholischen Bischöfe ist noch in Arbeit. Klar ist aber, dass sie grundsätzlich gegen ein Ende der Strafbarkeit sind. Eine grundsätzliche Legalisierung des Abbruchs innerhalb einer bestimmten Frist würde aus ihrer Sicht die Balance zulasten des Lebensrechts der Ungeborenen verschieben.