Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am Dienstag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform begrüßt. Dass die Reform in Teilen als verfassungswidrig eingestuft wurde, bezeichnete Söder in der Pressekonferenz nach der Ministerratssitzung im Kloster Weltenburg bei Kelheim als „Klatsche für die Ampel“ und das Gesetz als „angedachte Wahlmanipulation“. Das Urteil des Verfassungsgerichts zeige, dass die Wählerinnen und Wähler in Bayern, die die CSU unterstützen und ihr Mandate geben, „nicht einfach ignoriert werden können“.
Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU klagten gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach sollen Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat erhalten, wenn ihre Partei über die Zweitstimmen genügend Sitze dafür zusammenbekommt. Anstoß erweckte auch die Fünf-Prozent-Sperrklausel. Laut ihr sollen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag einziehen, die mindestens fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Bei der letzten Bundestagswahl hatte die CSU bundesweit 5,2 Prozent der Stimmen erhalten.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag entschieden, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Bundeswahlgesetz derzeit verfassungswidrig ist. Das Zweitstimmendeckungsverfahren sei jedoch mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Entscheidung bedauerte Söder, weil dieses Verfahren „ein Weniger an Demokratie“ sei. Man wolle es vor der nächsten Bundestagswahl zu einer Koalitionsbedingung machen, „dass dieses unfaire Gesetz wieder geändert werden muss“, sagte Söder.
Hintergrund für die Wahlrechtsreform war, dass der Bundestag von Wahl zu Wahl immer größer wurde. Seit Jahren ringen die Parteien um das Thema. Aktuell sitzen im Bundestag 736 Abgeordnete, eigentlich sind es laut bisherigem Wahlrecht 598. Mit dem neuen Gesetz soll der Bundestag verlässlich 630 Abgeordnete haben. (00/2326/30.07.2024)