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So wird der neue Landesbischof gewählt

Es wird spannend: Die Nordkirche sucht einen Nachfolger für Landesbischof Gerhard Ulrich. So wählt das Kirchenparlament.

Die Synode der Nordkirche tagt wieder in Lübeck-Travemünde – aber mit mehr Abstand (Archivbild)
Die Synode der Nordkirche tagt wieder in Lübeck-Travemünde – aber mit mehr Abstand (Archivbild)Lena Modrow / Nordkirche

Lübeck. In der  Nordkirche wird die oberste Spitze am Donnerstag, 27. September, neu gewählt. Mit Regionalbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt (53) aus Meiningen (Thüringen) und Propst Karl-Heinrich Melzer (60) aus Hamburg haben die 156 Synodalen eine echte Wahl: Frau oder Mann, Ost oder West, Neuanfang oder Altbekannt. Gesucht wird ein Nachfolger von Landesbischof Gerhard Ulrich. Der 67-Jährige tritt Anfang April 2019 in den Ruhestand. Gewählt wird im Lübecker Dom. 
Kühnbaum-Schmidt ist seit 2013 Regionalbischöfin für den Propstsprengel Meiningen-Suhl. Die gebürtige Braunschweigerin studierte evangelische Theologie in Göttingen und Berlin. Nach dem Examen, einer Tätigkeit als Hochschulassistentin und dem Vikariat wurde sie in der Landeskirche Braunschweig 1995 ordiniert. Bis 2002 arbeitete sie als Pfarrerin in der Braunschweiger Kirchengemeinde Wichern, dann in der Öffentlichkeitsarbeit und ab 2004 in der Kirchengemeinde St. Petri. 
Der promovierte Theologe Melzer ist seit 2009 Propst im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein. Der gebürtige Kieler studierte dort evangelische Theologie und Geschichte. Nach dem Vikariat in der Nordelbischen Kirche wurde er 1990 ordiniert und war bis 1999 als Pastor in Wahlstedt (Kreis Segeberg) tätig. Im Nebenamt war er ab 1992 Öffentlichkeitsbeauftragter seines Kirchenkreises. 1999 wurde er zum Propst im ehemaligen Hamburger Kirchenkreis Niendorf gewählt. 

Ausscheiden nach drittem Wahlgang

Damit die Wahl im Lübecker Dom überhaupt beginnen kann, müssen mindestens zwei Drittel der 156 Synodalen anwesend sein. Um gewählt zu werden, braucht ein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen der Synodalen, das sind mindestens 79 Stimmen. Je weniger Synodale zur Wahl kommen, desto geringer sind also die Chancen für eine Mehrheit. 
Wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erhält, wird noch einmal gewählt. Nach dem dritten Wahlgang scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus. Steht nur noch ein Kandidat zur Wahl, so braucht dieser ebenfalls mindestens 79 Stimmen. Wenn die 79 erforderlichen Stimmen aber in diesem letzten Wahlgang nicht zusammenkommen, dann ist die Wahl gescheitert.
Wenn beide am Ende in zwei aufeinanderfolgenden Wahlgängen die gleiche Zahl an Stimmen erhalten, wäre die Wahl ebenfalls gescheitert. Mehr als fünf Wahlgänge kann es theoretisch nicht geben. 

Wahl könnte sich hinziehen

Bevor gewählt wird, werden die beiden Kandidaten von einem Mitglied der Landessynode vorgestellt. Danach dürfen beide sich selbst auch noch einmal vorstellen. Diskutiert wird darüber dann aber nicht mehr. 
Wann das Ergebnis am Donnerstag verkündet werden kann, ist noch völlig offen. Erst um 19 Uhr soll mit dem ersten Wahlgang überhaupt begonnen werden. Bei jedem Wahlgang werden die anwesenden Synodalen einzeln aufgerufen, ehe sie zur Wahlurne schreiten. Um auch bei einer längeren Wahl keine Unzufriedenheit aufkommen zulassen, ist zwischendrin eine Abendbrotpause geplant. (epd)
Am Tag der Wahl informiert ein Ticker laufend auf www.evangelische-zeitung.de.