Die Bundesländer haben sich auf ein neues Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags geeinigt. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bezeichnete das Verfahren am Donnerstag nach dem Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin als „Durchbruch“. Die Finanzierung soll ab 2027 neu geregelt werden, bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen diesen Beschluss aber nur dann in das parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag zurückziehen.
Die Sender hatten im November beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Der Empfehlung der Finanzkommission KEF, den monatlichen Beitrag von derzeit 18,36 Euro zum Jahreswechsel um 58 Cent zu erhöhen, waren die Länder bisher nicht gefolgt. Schweitzer äußerte erneut seinen Unmut über die Beschwerde und appellierte an die Sender, diese zurückzuziehen.
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärte auf epd-Anfrage, der Senderverbund halte trotz des neuen Beitragsfestsetzungsverfahrens an der Klage fest. Weil die Länder sich nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags hielten, sei es wichtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten, sagte Gniffke.
Für das neue Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags soll nach dem Beschluss der Länder nicht mehr grundsätzlich die Zustimmung aller 16 Landesparlamente zu einer Beitragsänderung nötig sein. Je nach Höhe des künftigen Beitrags müsste eine bestimmte Quote an Landesregierungen oder Landtagen aktiv widersprechen, um die Erhöhung vorerst nicht wirksam werden zu lassen.
Ministerpräsident Schweitzer hält es für vertretbar, den Rundfunkbeitrag für die kommenden zwei Jahre nicht zu erhöhen. Es gebe eine Rücklage von rund einer Milliarde Euro, auf die die öffentlich-rechtlichen Sender zunächst zurückgreifen sollten. Darauf verwies auch das Land Brandenburg.
Bayern und Sachsen-Anhalt erklärten in einer Protokollnotiz, dass Reformen erst wirken müssten, bevor Beitragsanpassungen infrage kommen. ARD und ZDF sollten ihre Verfassungsbeschwerde zurückziehen, bevor die Landesregierungen den neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in die Landtage einbringen.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) verteidigte die Verfassungsbeschwerde der Sender und kritisierte die Länder. „Mit dem inflationsbedingten Weniger in den Kassen können die Sender nicht auf Dauer das hohe journalistische Niveau ihrer Informationssendungen halten“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Kritik kam auch von der Gewerkschaft ver.di. Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied im Bundesvorstand, sprach von einem „düsteren Tag“ für die öffentlich-rechtlichen Medien und deren Beschäftigte.
Die Länder verständigten sich bei ihrem Treffen auch darauf, den Reformstaatsvertrag, auf den sie sich bereits im Oktober geeinigt hatten, den 16 Landesparlamenten zeitnah zuzuleiten. Nach der Reform sollen etwa die ARD-Hörfunkwellen von 70 auf 53 reduziert und Fernsehprogramme zusammengelegt werden. Die Länder haben zudem den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschlossen. Dieser definiert vor allem neue Anforderungen für Anbieter von Betriebssystemen beim technischen Jugendmedienschutz.
Für diese beiden Staatsverträge beginnt nun die Vorunterrichtung der Landtage. Danach müssen die Vertragswerke von den Regierungschefs unterzeichnet und von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden.