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Rheinland-Pfalz: Bundesweit modernstes Bestattungsrecht geplant

Weiter als die anderen Bundesländer geht Rheinland-Pfalz mit der geplanten Novelle seines Bestattungsgesetzes: Seebestattung in Flüssen soll möglich werden. Und die Bestattung auf dem Friedhof im Leichentuch ohne Sarg.

Das Land Rheinland-Pfalz plant nach eigenen Angaben das “modernste Bestattungsrecht” in Deutschland – mit einigen weitreichenden Änderungen. Eine vom Landeskabinett am Dienstag gebilligte Novelle des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes sieht unter anderem die Möglichkeit vor, die Asche Verstorbener in einem Fluss zu bestatten.

Zudem soll auch die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen wegfallen. Eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg – wie etwa im Islam vorgeschrieben – soll demnach auf Friedhöfen “für jedermann möglich und nicht an religiöse Voraussetzungen geknüpft sein”.

Zur Frage, wann mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Landtag zu rechnen ist, sagte der Pressesprecher des Gesundheitsministeriums, David Freichel, am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): “Wir planen aktuell mit einer Befassung im Landtag zu Sommerbeginn und entsprechend dann mit einer Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls im Laufe des Sommers 2025.”

Das von einer Ampel aus SPD, Grüne und FDP regierte Rheinland-Pfalz gehe “weiter als die anderen Bundesländer”, sagte Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Man wolle nicht nur die Seebestattung auf Hoher See in einem anderen Bundesland zulassen, sondern auch die Seebestattung auf den vier größten Flüssen in Rheinland-Pfalz – also Rhein, Mosel, Lahn und Saar.

Damit nehme das Land “eine Vorreiterrolle” ein, so Hoch. “Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen.” Eine Flussbestattung werde bereits in den Niederlanden praktiziert, weshalb ein gewisser “Bestattungstourismus” stattfinde, der von Rheinland-Pfalz nicht kontrolliert oder beeinflusst werden könne.

Dies ist ein Grund, warum das Bundesland die Möglichkeiten der Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Urnen-Aushändigung an Privatpersonen und eine Teilung der Asche “ohne Beisetzungsverpflichtung” zulassen möchte. Als Beispiel nennt das Land die “Diamantbestattung” in der Schweiz, bei der aus einem Teil der Asche eine Art Diamant – kein echter Diamant – hergestellt wird.

Mit dem geplanten Bestattungsgesetz soll auch das Leichenschauwesen rechtlich präzisiert werden. Polizei und Strafverfolger hinterfragten “immer wieder kritisch die Qualität der Leichenschau”, so das Gesundheitsministerium. “Im Zuge dessen wird die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr eingeführt, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei geklärt ist”, hieß es.

Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen den postmortalen Würdeschutz, wenn es zur Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern erfolge. Denn Fremdverschulden wie etwa bei einem Schütteltrauma könne nur durch eine Obduktion festgestellt werden. Hier liege zwar ein Eingriff in das Totenfürsorgerecht der Eltern vor, der aber nach neuer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerechtfertigt sei.

Dass das Bestattungsrecht geändert wird, ist keine Seltenheit mehr. Anfang Februar 2024 wurde etwa ein neues Berliner Bestattungsgesetz verabschiedet. In Berlin fällt damit die 48-stündige Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung weg. Damit sollte den Bestattungsriten von Juden und Muslimen stärker Rechnung getragen werden. Ihre religiösen Vorschriften sehen eine Bestattung Verstorbener in der Regel innerhalb eines Tages vor.

Sogenannte Reerdigungen sind bislang probeweise nur in Schleswig-Holstein möglich. Bei diesem Verfahren wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet – und zerfällt binnen 40 Tagen zu Kompost. Übrig gebliebene Knochen werden zermahlen.