Die Zahl der Asylbewerber, die Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs beziehen, ist in Nordrhein-Westfalen gesunken. Wie das statistische Landesamt IT.NRW am Dienstag in Düsseldorf mitteilte, bekamen Ende vergangenen Jahres 103.650 Menschen sogenannte Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dies seien 3.300 Menschen beziehungsweise 3,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Mit 30,8 Prozent sei knapp ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger minderjährig gewesen.
Die fünf häufigsten Herkunftsländer waren laut Statistik im Jahr 2023 Syrien, Türkei, Irak, die Ukraine und Afghanistan. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Leistungsbezieher kam aus diesen Ländern. An der Spitze standen Syrien und die Türkei, wie es hieß. Hier waren zudem die stärksten Zuwächse zu verzeichnen: Die Zahl der Leistungsempfänger mit türkischer Staatsangehörigkeit stieg um 6.055 auf 12.305 Personen, die Zahl der Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit um 4.685 Personen auf 17.610.
Es folgten den Angaben zufolge der Irak, die Ukraine und Afghanistan. Die Zahl der Staatsangehörigen mit Leistungsbezug aus diesen Ländern sei gegenüber 2022 gesunken. Am stärksten fiel der Rückgang bei den Ukrainerinnen und Ukrainern aus: Ende 2023 waren es mit 6.895 Empfängern 4.920 weniger als ein Jahr zuvor.
Menschen aus der Ukraine haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld beziehungsweise Sozialhilfe, wie IT.NRW erläuterte. Neuankömmlinge erhalten jedoch bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und Klärung des Anspruchs zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.