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NRW-Polizei soll die Nationalität von Tatverdächtigen nennen

Man wolle “eine faktenbasierende Transparenz schaffen”: Die Polizei in Nordrhein-Westfalen soll künftig in ihren Pressemitteilungen in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen nennen.

Immer wieder gibt es Diskussionen um die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen (Symbolbild)
Immer wieder gibt es Diskussionen um die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen (Symbolbild)Imago / A. Friedrichs

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen soll künftig in ihren Pressemitteilungen in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Der Medienerlass des NRW-Innenministeriums für die Polizei werde entsprechend überarbeitet, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Bisher sei die Nennung den Kreispolizeibehörden freigestellt gewesen. Zuerst hatte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) über die Pläne berichtet.

Die neue Anweisung gelte grundsätzlich für „alle Delikte, bei denen der Tatverdächtige zweifelsfrei identifiziert ist“, sagte der Sprecher. Eine zuständige Staatsanwaltschaft könne aber im Rahmen der Pressearbeit zu dem Schluss kommen, dass die Nationalität nicht benannt werden solle – dem würden die Polizei-Pressestellen dann folgen.

Polizei: Nennung sei „immer häufiger Teil von journalistischen Nachfragen“

Mit der Veröffentlichung der Nationalität will die Polizei den Angaben zufolge „eine faktenbasierende Transparenz schaffen“. Die Nennung sei „erfahrungsgemäß auch immer häufiger Teil von journalistischen Nachfragen“. Die Polizei wolle zudem auch „Spekulationen vorgreifen“ sowie dem Vorwurf entgegentreten, „etwas verschweigen zu wollen“, erklärte der Ministeriumssprecher.

Bisher habe sich der seit 2011 geltende Medienerlass größtenteils an dem Pressekodex des Deutschen Presserates orientiert, hieß es. Seitdem habe sich jedoch die mediale Befassung mit der Nennung der Nationalitäten „deutlich verändert“. Daher erscheine eine Überarbeitung der Anweisung notwendig, so das Ministerium.

Laut den Praxis-Leitsätzen zum Pressekodex soll in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein „begründetes öffentliches Interesse“. Die Nennung dürfe nicht „zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führen“. Eine Erwähnung etwa der Nationalität könne Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren, heißt es in den Leitsätzen für die journalistische Arbeit.