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Nach AfD-Klage: Gericht um “zügige Bearbeitung” bemüht

Nach der Klage und dem Eilantrag der Brandenburger AfD gegen ihre Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist das Verwaltungsgericht Potsdam nach eigener Darstellung um „eine zügige Bearbeitung“ der Verfahren bemüht. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, könne aber noch nicht gesagt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Potsdam dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zunächst sei dem Brandenburger Verfassungsschutz Gelegenheit zu geben, sich zu dem Eilantrag zu äußern. Gleiches gelte für den AfD-Landesverband als Kläger.

Die Klage und der Eilantrag des AfD-Landesverbands Brandenburg gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ sind nach Angaben des Sprechers am 20. Mai beim Verwaltungsgericht Potsdam eingegangen. Sie richteten sich im Wesentlichen gegen die Einstufung und entsprechende Behandlung der AfD sowie gegen dahingehende Bekanntmachungen des Innenministeriums und des Verfassungsschutzes.

Der märkische Verfassungsschutz hatte daraufhin die Hochstufung vorerst ausgesetzt. Bis zu einem Gerichtsentscheid gilt die AfD damit wieder nur als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Gegen die Verdachtsfall-Einstufung und gegen die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten von 2019 und 2020 hatte die Partei bereits im Januar 2021 geklagt.

Zu diesen beiden Klagen gebe es noch keine Entscheidung, sagte der Gerichtssprecher. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Zunächst dürfte das Eilverfahren gegen die Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zu priorisieren sein.