Das Bundesinnenministerium verweist mit Blick auf Jesiden vor dem Bundestag, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die sich im Hungerstreik befinden, auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Dieses prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Asylberechtigung oder der Zuerkennung von internationalem Schutz vorliegen, erklärte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin. Es entscheide im jeweiligen Einzelfall und anhand aller vorliegenden Erkenntnisse zur aktuellen Situation in Irak und zur jeweils betroffenen Person.
Mit einem Hungerstreik protestieren Jesidinnen und Jesiden seit vergangener Woche vor dem Reichstagsgebäude gegen die drohende Abschiebung von Angehörigen der Minderheit in den Irak. Am Montag wurden die ersten Hungernden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Der Protest ist bis 24. Dezember angemeldet. Im vergangenen Januar hatte der Bundestag die Verfolgung der Jesiden im Jahr 2014 durch den Islamischen Staat als Völkermord anerkannt.