BIELEFELD – In Westfalen lassen sich immer mehr Flüchtlinge taufen. Im Jahr 2016 habe es in westfälischen Gemeinden mindestens 835 solcher Taufen gegeben, erklärte die Evangelische Kirche von Westfalen in Bielefeld. In den Jahren 2013 bis 2015 waren es insgesamt schätzungsweise lediglich rund 200 Taufen. Von den im vergangenen Jahr Getauften kamen nach einer Erhebung des landeskirchlichen Zuwanderungsbeauftragten Helge Hohmann 506 aus dem Iran, 137 aus Afghanistan und 49 aus Pakistan. Die übrigen kamen aus anderen Ländern oder machten keine Angaben dazu, hieß es.
Besorgt äußerte sich der landeskirchliche Zuwanderungsbeauftragte über die steigende Zahl an abgelehnten Asylanträgen von getauften Flüchtlingen. Dabei gebe es oft „äußerst problematische Begründungen“ in den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Zwar müssten das Bundesamt und die Gerichte ausschließen, dass ein Übertritt zum Christentum allein taktische Gründe habe, räumte Hohmann ein. Es werde jedoch kaum berücksichtigt, dass der taufende Pfarrer „selbstverständlich sorgfältig geprüft hat, wie ernst es der betreffenden Person damit ist“.
Kritisch bewertete die westfälische Kirche sogenannte „Glaubensprüfungen“ des Bundesamtes bei getauften Flüchtlingen. Der Glaube dürfe nicht auf die Aneignung von Wissen reduziert werden, erklärte Hohmann. Der Theologe forderte eine Abschaffung dieser Prüfungen. Sinnvoller sei es, wenn die betroffenen Flüchtlinge in ihrem Asylverfahren darlegten, wie sie in ihrem Alltag ihren Glauben praktizieren und dazu Fragen beantworteten.
Der westfälische Landeskirchenrat Thomas Heinrich erklärte, dass die Entscheidungen der Pfarrer ernst genommen werden müssten. Schließlich überprüfe auch niemand die Ernsthaftigkeit einer kirchlichen Trauung oder der Konfirmation, so der Jurist. „Um die drohenden Schäden zu begrenzen, empfehlen wir, dass der taufende Pfarrer möglichst immer mit zur Anhörung beim BAMF geht, damit der dortige Sachbearbeiter gar nicht erst beabsichtigen kann, sich zu irren“, so Heinrich.epd/UK
Informationen: „Zum Umgang mit Taufbegehren von Asylsuchenden. Ein Leitfaden für Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen“, erhältlich im Internet www.evangelisch-in-westfalen.de unter dem Punkt „Service/Downloads“; „Zum Umgang mit Taufbegehren von Asylsuchenden. Eine Handreichung für Kirchengemeinden, herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche (EKD) und der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)“, erhältlich im Internet unter www.ekd.de.