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Mehr Abschiebungen aus Deutschland

Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland ist in den ersten drei Monaten des Jahres deutlich gestiegen. 4.791 Menschen ohne Aufenthaltsstatus seien bis Ende März abgeschoben worden, teilte das Bundesinnenministerium zu einer entsprechenden Anfrage aus der Gruppe der Linken im Bundestag mit. Zwischen Januar und März 2023 waren 3.566 Ausländerinnen und Ausländer abgeschoben worden.

Die Angaben aus dem Bundesinnenministerium liegen dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor, zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag) berichtet. Im gesamten Jahr 2023 gab es laut Ministerium 16.430 Abschiebungen aus Deutschland.

Bei der zwangsweisen Ausreise von Staatsangehörigen aus Deutschland lag Nordmazedonien zwischen Januar und März 2024 an erster Stelle. Unter den Abgeschobenen stammten 483 aus dem Balkanstaat. Auf dem zweiten Platz rangiert die Türkei mit 449 Staatsbürgern. Dahinter folgten Georgien (416), Afghanistan (345) und Serbien (312).

Die Linkenpolitikerin Clara Bünger, die die Anfrage gestellt hatte, warf der Bundesregierung einen „Abschiebewahn“ vor. „Die moralischen Hemmungen scheinen auf der Behördenseite zu schwinden”, sagte die Bundestagsabgeordnete der “Neuen Osnabrücker Zeitung„ Die Zahl der Abschiebungen steige, obwohl es weniger ausreisepflichtige Personen gebe. Geflüchtete müssten befürchten, “gegen ihren Willen in Länder zurückgezwungen zu werden, in denen ihnen Krieg, willkürliche Haft, Folter, extreme Armut oder Perspektivlosigkeit drohen”.

Besonders besorgniserregend sei der Anstieg bei Abschiebungen in den Irak, trotz der weiterhin sehr unsicheren Lage, sagte Bünger. Auch jesidische Überlebende des Völkermords würden vermehrt in den Irak abgeschoben. „Wir brauchen dringend eine humanitäre Bleiberechtsregelung für die jesidischen Geflüchteten“, forderte sie,

Auf die Statistik für das erste Quartal dürfte das Ende Februar in Kraft getretene sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz noch keinen wesentlichen Einfluss haben. Es enthält zahlreiche Regelungen, um zu verhindern, dass sich etwa abgelehnte Asylbewerber einer zwangsweisen Rückführung entziehen. Dazu gehört die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Zudem ist es der Polizei seit Kurzem erlaubt, zum Aufgreifen eines Menschen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und abgeschoben werden soll, auch andere Räume als die des Betroffenen zu betreten.