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MDR hat keine Angst vor Staatsvertragskündigung durch AfD

Die Kündigung des MDR-Staatsvertrags ist ein zentrales Wahlversprechen der AfD in Thüringen. Das Programm könnte dem obersten MDR-Juristen zufolge aber auch im Falle eines Wahlsiegs der Rechten weiterlaufen.

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) sieht einer Kündigung des MDR-Staatsvertrages durch eine mögliche AfD-Regierung in Thüringen gelassen entgegen. Wie der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, am Mittwoch dem NDR-Medienmagazin “ZAPP” sagte, bestünde der heute von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt getragene Sender dann als Zweiländeranstalt weiter.

“Der MDR würde als Mitteldeutscher Rundfunk für die mitteldeutsche Region natürlich weiterhin ein Programm machen können”, so Schröder in der online abrufbaren Sendung. Dieses sei dann auch weiterhin in Thüringen empfangbar. Damit könne der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke eines seiner zentralen Wahlversprechen nicht umsetzen, sagte Schröder laut einer NDR-Mitteilung. Die AfD hatte angekündigt, bei einem Wahlsieg in Thüringen die Medienstaatsverträge zu kündigen und das Budget des MDR um 90 Prozent zu kürzen. Außerdem soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Höckes Vorstellungen insgesamt nicht mehr wie bisher durch den Rundfunkbeitrag, sondern über eine neue Steuer finanziert werden, die die AfD von Medienkonzernen wie Amazon oder Netflix erheben will.

Die Länder können Medienstaatsverträge jeweils zum Jahresende kündigen. Dazu genügt im Allgemeinen die Unterschrift der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. Danach läuft eine zweijährige Kündigungsfrist. In dieser Zeit bleibt die jeweilige Rundfunkanstalt bestehen.

In der Geschichte des Rundfunks in der Bundesrepublik ist es erst einmal zu einer solchen Kündigung gekommen. 1978 hatten die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Gerhard Stoltenberg und Ernst Albrecht, den NDR-Staatsvertrag gekündigt. Offiziell hieß es damals zur Begründung, der Sender halte bestimmte Sparziele nicht ein. Tatsächlich ging es den beiden CDU-Politikern um das von ihnen als zu SPD-freundlich bewertete Programm der ARD-Anstalt für Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg. Dazu gehörte vor allem die Berichterstattung über die Proteste gegen den damals laufenden Bau des Atomkraftwerks Brokdorf. Der Stadtstaat Hamburg und der NDR klagten darauf vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Das Gericht urteilte im Mai 1980, dass der NDR als Zweiländeranstalt für Niedersachsen und Hamburg fortbestünde und bestätigte nur die “Austrittskündigung” Schleswig-Holsteins. Dazu kam es aber nicht, denn bereits im Juli 1980 einigten sich alle drei Länder auf einen neuen NDR-Staatsvertrag, der unter anderem mehr Regionalprogramm für Niedersachsen und Schleswig-Holstein festschrieb.