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Domkapitulare wählen neuen Osnabrücker Bischof

Das katholische Bistum Osnabrück erwartet im kommenden Jahr die Wahl eines neuen Bischofs. Das Osnabrücker Domkapitel, bestehend aus neun Priestern, wird den Nachfolger des im März zurückgetretenen Bischofs Franz-Josef Bode aus drei Kandidaten wählen. Derzeit warten die Domkapitulare noch auf die Kandidatenliste, die der Heilige Stuhl in Rom erstellt und dann nach Osnabrück schickt.

Diesen Ablauf legt das Preußenkonkordat von 1929 fest. Diesem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl unterliegen neben dem Osnabrücker noch 14 weitere Bistümer in Deutschland, die einmal zu Preußen zählten. Darunter sind etwa auch Hildesheim, Aachen, Hamburg und Essen. Zum Heiligen Stuhl gehören neben dem Papst auch sämtliche Leitungs- und Verwaltungsorgane.

Einen genauen Zeitplan oder gar einen Termin für die Wahl des neuen Bischofs gibt es hingegen nicht. Vertreter des Bistums rechnen aber damit, dass sie bis zur Jahresmitte einen neuen Chef haben werden.

Genau genommen hat das Prozedere bereits begonnen. Die Osnabrücker Domkapitulare haben ihrerseits bereits eine Vorschlagsliste nach Rom geschickt. Auch die Bischöfe der übrigen ehemals preußischen Diözesen können eigene Kandidatenlisten an den Heiligen Stuhl senden.

Diese Listen können für Papst Franziskus eine Orientierungshilfe sein. Bindend sind sie aber nicht, sagt der Referent für Kirchenrecht im Bistum Osnabrück, Stefan Schweer. „Er kann auch drei ganz neue Kandidaten bestimmen.“

Haben die neun Domkapitulare die Liste aus Rom erhalten, haben sie drei Monate Zeit, aus den drei Vorschlägen einen neuen Bischof zu wählen. Sobald einer der drei die absolute Mehrheit erreicht, also fünf Stimmen auf sich vereint, ist er gewählt, erläutert Schweer. Sollte dies nach zwei Wahlgängen nicht gelingen, kommt es zu einer Stichwahl unter den beiden mit den meisten Stimmen.

Wenn das Domkapitel alle drei Kandidaten für ungeeignet hält, kann es den Heiligen Stuhl um eine neue Liste bitten. Das Recht, eine neue Liste zu bekommen, habe das Wahlgremium aber nicht, erklärt Schweer. „Der Heilige Stuhl kann dann einen neuen Bischof einsetzen.“

All diese Schritte finden unter absoluter Geheimhaltung statt. Niemand außer den direkt beteiligten Personen erfährt etwas von den Namen auf den Listen, auch nicht im Nachhinein. „Es ist immer wieder erstaunlich, dass tatsächlich keine Namen durchgesteckt werden“, sagt Schweer.

Nicht einmal die Kandidaten wissen, dass sie als kommender Bischof gehandelt werden. So wird auch der künftige Osnabrücker Bischof erst nach der Wahl gefragt, ob er das Amt annehmen möchte. Stimmt er zu, wird er offiziell von Papst Franziskus ernannt. Die Ernennung wird zeitgleich in Rom und Osnabrück bekannt gegeben. So konnte man es Anfang Dezember auch im Erzbistum Paderborn beobachten.

Der dortige neue Erzbischof Udo Bentz, zuvor Weihbischof in Mainz, berichtete, er habe eine Woche vor seiner Ernennung überraschend einen Anruf vom Paderborner Dompropst erhalten. Der habe ihm gesagt: „Wir müssen reden. Wir kommen zu Ihnen nach Mainz.“ Da sei ihm klar geworden, dass er Erzbischof werden solle.

Dass in Deutschland katholische Bischöfe gewählt werden, ist weltweit einzigartig. „Überall sonst in der Weltkirche setzt der Heilige Stuhl die Bischöfe ein“, sagt Schweer. Die Domkapitel hätten sich dieses Recht bereits im 11. und 12. Jahrhundert erkämpft. Es sei immer mal wieder geändert und in verschiedenen Konkordaten festgehalten worden.

So gilt für die insgesamt 27 deutschen Bistümer neben dem Preußenkonkordat derzeit noch das Baden- und das Bayernkonkordat. Die badischen Bistümer haben demnach ebenfalls das Recht auf eine Wahl. Dort muss sogar auf der Dreierliste des Papstes mindestens ein Kandidat aus dem betreffenden Bistum stammen. Nur die bayerischen Diözesen haben kein Wahlrecht. Sie dürfen lediglich zuvor Personen vorschlagen. Der Heilige Stuhl trifft die Wahl aber allein.