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Debatte um AfD-Verbot: designierter Innenminister Dobrindt skeptisch

Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich skeptisch zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert. Um die AfD zu verbieten, müsse als Wesensmerkmal das Aggressiv-Kämpferische gegen die Demokratie nachgewiesen werden, sagte Dobrindt am Sonntagabend im „Bericht aus Berlin“ der ARD. Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für ein Parteiverbot aufgestellt. „Ich bin der Überzeugung, man muss die AfD nicht wegverbieten, man muss sie wegregieren“, sagte Dobrindt. Nach der für Dienstag geplanten Wahl von CDU-Chef Friedrich Merz zum Bundeskanzler soll Dobrindt das Amt des Innenministers übernehmen.

Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Konstantin von Notz, sprach sich dafür aus, „den gesamten Instrumentenkoffer der wehrhaften Demokratie gegen Extremisten in den Blick zu nehmen – nicht nur ein mögliches AfD-Verbot“. Es gelte, den Umgang mit der AfD nach der Einstufung neu zu bewerten, etwa mit Blick auf die Parteien- und Stiftungsfinanzierung, sagte von Notz den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Montag).

Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Frank Werneke, machte sich für ein Verbotsverfahren stark. Es könne nicht die tägliche politische Auseinandersetzung mit der Partei und das Zurückdrängen ihres gesellschaftlichen Einflusses ersetzen, sagte der Gewerkschafter den Funke-Zeitungen. „Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist es dennoch an der Zeit, ein Verbotsverfahren vorzubereiten, das erwarte ich von den Ländern und vom Bund.“ Seiner Ansicht nach seien AfD-Mitglieder zudem im öffentlichen Dienst nicht tragbar, wenn sie hoheitliche Aufgaben ausüben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit vergangener Woche als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Das hat die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die Partei wieder in den Fokus gerückt. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht. Ein erster Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren hatte im aufgelösten Bundestag keine Mehrheit gefunden, auch weil viele Abgeordnete zuerst die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz abwarten wollten. Die AfD-Spitze kündigte an, juristisch gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz vorzugehen.