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Darf ein AfD-Mitglied in den GKR?

Mit dieser Frage setzt sich Bischof Markus Dröge in der aktuellen Kolumne “So sieht’s der Bischof” auseinander.

Kann ein AfD-Mitglied in den GKR gewählt werden?

Von Bischof Markus Dröge

Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz lehnen die Spitzenkandidaten von SPD und Grünen es ab, mit der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) im Fernsehen zu diskutieren. Über diese Entscheidung wird nun öffentlich gestritten.

Woran wollen wir die AfD messen? Sicher zuerst an dem Parteiprogramm. Aber wir müssen die AfD auch an dem Zündeln der Leitungsebene messen. An den Reden von Bernd Höcke, Alexander Gauland oder Frauke Petry. Bernd Höcke vertritt eine krude Rassentheorie, in der er bei einer Kundgebung von „unterschiedlichen Reproduktionstypen in Afrika und Europa“ sprach. Alexander Gauland machte im ZDF-Morgenmagazin das „Willkommensfernsehen“ verantwortlich für den Angriff auf eine ZDF-Journalistin. Und Frauke Petry behauptete bei dem Talk-Format „Hart aber Fair“, die TU Dresden verbiete ihren Mitarbeitenden die Teilnahme an asylkritischen Demonstrationen. Dies musste sie widerrufen.

In unserer Landeskirche werden am Ende dieses Jahres die Gemeindekirchenräte neu gewählt. Ich bin bereits gefragt worden, ob die Mitgliedschaft in der AfD mit dem Ältestenamt vereinbar sei, weil doch die Landessynode im Jahr 2013 eine Änderung der Grundordnung beschlossen hat. Darin heißt es: Mit dem Ältestenamt nicht vereinbar ist „die Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen“.

Die EKBO lehnt damit jeglichen Extremismus ab, von links wie von rechts. Wer öffentlich oder in Aktionen gegen Menschen zu Hass und Gewalt auffordert, kann als Ältester einer Gemeinde nicht gewählt werden. Ein Blick in die politischen Leitlinien der AfD und in ihr Europawahlprogramm 2014 zeigt zwar, dass dort keine „menschenfeindlichen Ziele“ enthalten sind. Aber das ist bald zwei Jahre her. Damals war die AfD vor allem eine europakritische Partei. Heute wird die Flüchtlingspolitik scharf und mit oftmals menschenverachtenden Parolen kritisiert. Die unwahren Behauptungen von Alexander Gauland und Frauke Petry und fragwürdige Aussagen zeigen, wie Stimmung zulasten von Menschen gemacht wird.

Rein juristisch betrachtet kann eine Person zurzeit noch nicht wegen der Mitgliedschaft in der AfD vom Ältestenamt ausgeschlossen werden. Das gibt das aktuelle Parteiprogramm nicht her. Es müssen nachweislich eigene menschenfeindliche Äußerungen dazukommen. Aber wir wissen nicht, wie die AfD sich weiter entwickeln wird. Das Wichtigste ist, sich inhaltlich mit den unhaltbaren Parolen dieser Partei auseinanderzusetzen.

In der Grundordnung steht, dass das Ältestenamt nicht mit dem Verfolgen „menschenfeindlicher Ziele“ vereinbar ist. Doch woran misst man die AfD? An den Äußerungen der Leitungsebene? Am Parteiprogramm? Oder steht doch nur das Handeln des einzelnen Mitgliedes im Vordergrund?

Die Kolumne “So sieht’s der Bischof” erscheint einmal im Monat in “die Kirche”. Der Bischof bezieht darin zu aktuellen Themen, die Kirche und Gesellschaft bewegen, Stellung. Die nächste Kolumne erscheint zum28. Februar. Informationen zur Bestellung:vertrieb@wichern.de