Artikel teilen

Bundesverfassungsgericht: Kein Eilantrag zum Rundfunkbeitrag

ARD und ZDF haben bisher keinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gestellt. „Der Eingang eines Eilantrags konnte nicht festgestellt werden“, teilte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender hatten am Dienstag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, weil die Politik bislang keinen Beschluss zu einer Beitragserhöhung gefasst hat.

ZDF-Sprecher Alexander Stock sagte dem epd, der Sender habe von einem Eilantrag abgesehen, weil das Verfassungsgericht in einem früheren Verfahren darauf verwiesen habe, dass die Rundfunkanstalten einen bestimmten Zeitraum durch Eigenmittel überbrücken könnten. Eine Einschätzung über die Verfahrensdauer bei der aktuellen Beschwerde könne nicht gegeben werden, erklärte Stock.

Die unabhängige Finanzkommission KEF hatte im Februar eine Erhöhung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Im Oktober einigten sich die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verschoben aber einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag bis zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.

Bereits Ende 2020 hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde wegen einer ausbleibenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags erhoben. Über diese entschied das Karlsruher Gericht gut acht Monate später und setzte die Erhöhung auf 18,36 Euro im Juli 2021 in Kraft. Ein damals zusätzlich gestellter Eilantrag blieb im Dezember 2020 erfolglos.

In den Erläuterungen zur Klage auf der Internetseite der ARD heißt es: „Die Verfassungsbeschwerde zielt neben der Feststellung der Grundrechtsverletzung vor allem auf eine Anpassung des Rundfunkbeitrags zum 1.1.2025 entsprechend dem Vorschlag der KEF ab.“
Vom Ausbleiben einer Beitragserhöhung zum Jahreswechsel wäre die ARD „selbst und unmittelbar“ mit Blick auf die „funktionsgerechte Erfüllung des Programmauftrags“ betroffen, erläuterte der Senderverbund.

In der Politik stieß die Verfassungsbeschwerde auf Kritik. Der Schritt nach Karlsruhe könne nur eine Ultima Ratio sein, erklärte etwa der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Bundesländer ist. Für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei der Konflikt um die Beitragserhöhung „wenig zuträglich“.