Eine als Kritik an Corona-Impfung gedachte Zeichnung des Auschwitz-Lagertors verharmloste die NS-Verbrechen. Das hat Deutschlands oberstes Gericht entschieden. Das Urteil wegen Volksverhetzung ist nun rechtskräftig.
Die Verurteilung eines Corona-Impfgegners wegen Volksverhetzung und Verharmlosung des NS-Völkermords ist rechtens. Der Bundesgerichtshof bestätigte in seiner am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Revisionsklage des 65-Jährigen wurde abgewiesen. Der Rechtsstreit ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Der zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilte Impfgegner hatte während der Corona-Pandemie im April 2020 auf Facebook eine Zeichnung veröffentlicht. In dieser veränderte er den berüchtigten Schriftzug “Arbeit macht frei” über dem Eingangstor des NS-Vernichtungslagers Auschwitz in den Satz “Impfen macht frei”.
Neben dem Lagertor waren zwei Soldaten in Uniformen dargestellt, die zwei große Spritzen hielten. Hinter dem gezeichneten KZ-Tor waren zudem zwei blumengeschmückte Porträts zu erkennen: der Microsoft-Gründer und Impfkampagnen-Finanzier Bill Gates sowie eine Karikatur eines Chinesen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Argumentation des Landgerichts Köln: Die als Satire gemeinte Impfkritik habe die Verbrechen der Nationalsozialisten, insbesondere die Ermordung von Millionen Juden und anderen NS-Verfolgten, verharmlost. So habe die Zeichnung ausdrücken wollen, dass den Betroffenen von staatlichen Corona-Maßnahmen das gleiche Unrecht zugefügt werde wie NS-Opfern.
Dies habe das Potenzial gehabt, aggressive Emotionen zu schüren und den öffentlichen Frieden sowie das Vertrauen in Rechtssicherheit zu gefährden, betonten die Karlsruher Richter.