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Bischof Kopp: Staatskirchenvertrag steht für Geben und Nehmen

Der Staatskirchenvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) hat für Landesbischof Christian Kopp auch heute noch seine Berechtigung. Denn der vor 100 Jahren geschlossene Vertrag ermögliche viele Leistungen, die die Landeskirche für die Menschen erbringe, sagte Kopp dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. „Der Vertrag steht für eine Beziehung des Gebens und des Nehmens.“ Die Kirche bringe sich gern ein, etwa in der Seelsorge oder im Religionsunterricht. Der Staat wiederum würdige den Beitrag der Kirche zum Gemeinwesen und zum Zusammenhalt in Bayern.

Am Montagabend wurde in der Allerheiligen Hofkirche in München der Abschluss des Staatskirchenvertrags vor 100 Jahren gefeiert. Ministerpräsident Markus Söder (CSU), selbst evangelisch-lutherischer Christ, sollte die Festrede halten. In seinem Grußwort sagte Landesbischof Kopp laut Manuskript, die 100 Jahre seien eine „lange und erfüllte Zeit“, die Anlass seien, dankbar zurückzublicken. Die evangelische Kirche bewirke „seit langer Zeit vieles“, zum Beispiel im Sozialen, der Demokratiebildung oder der Werteerziehung. Die Kirche sei den Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und dem Recht dauerhaft verpflichtet.

„Manchmal reiben wir uns aneinander und haben unterschiedliche Vorstellungen davon, was die Kirchen oder der Staat so zu tun oder zu sagen haben“, sagte Kopp weiter. „Aber das gehört dazu zu einer gewachsenen Beziehung und das halten wir gut aus.“ Söder hatte die Kirchen kurz vor der Bundestagswahl im Februar für deren Kritik an den Unions-Plänen in der Asyldebatte heftig kritisiert. Die Kirchen sollten sich mehr um „christliche Themen“ kümmern und nicht vergessen, welche Partei sie unterstütze, sagte der CSU-Chef sinngemäß. Landesbischof Kopp sagte dem epd am Rande des Festakts, dass es zu Söders Äußerungen keinen Austausch gegeben habe.

„Eine gewachsene Beziehung hält Kritik aus“, sagte Kopp dem epd weiter. Die bayerische Landeskirche regele ihre Angelegenheiten selbständig. „Sie trifft ihre Entscheidungen und vertritt ihre Haltungen selbst ohne Einflussnahme von außen.“

Die Landessynode der damaligen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins hatte dem Vertrag mit dem Freistaat am 19. Dezember 1924 zugestimmt – am 25. Januar 1925 folgte schließlich auch die Zustimmung der Synode der Vereinigten Protestantisch-Evangelisch-Christlichen Kirche der Pfalz. Der Vertrag zwischen Freistaat und Landeskirche diente als Vorbild für später geschlossene Kirchenverträge, weil er erstmals nicht nur die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirche, sondern die Beziehungen zwischen Staat und Kirche umfassend regelte. (0915/17.03.2025)